„Der neue Fahrradschutzstreifen in der Ortslage Altwarmbüchen, entlang der K114, beschäftigt viele Bürgerinnen und Bürger und wirft Fragen nach der richtigen Verhaltensweise der Verkehrsteilnehmenden auf“, so die Co-Vorsitzende Dr. Annette Heuer. Auf der Sitzung des Ortsrates Altwarmbüchen am 20.06.2023 wurden die vielen Fragen der Einwohner*innen von der Verwaltung und Politik beantwortet:
In südlicher Fahrtrichtung, also von der Endhaltestelle Stadtbahn in Richtung Zentrum Altwarmbüchen, wurde rechtsseitig ein sogenannter Fahrradschutzstreifen, in weiten Teilen auch rot markiert, erstellt. Diesen müssen Radfahrende auch benutzen und somit auf der Straße fahren. Ausnahme sind Kinder und deren Begleitperson. Kinder unter 8 Jahren müssen auf dem Fußweg fahren und Kinder bis 10 Jahren dürfen auf dem Fußweg fahren. In die Gegenrichtung sind Fahrrad-Piktogramme auf der Straße erstellt worden, auch hier darf bzw. soll grundsätzlich die Straße benutzt werden. Eine Verpflichtung besteht aber nicht, da die Straßenbreite nicht ausreichend war, um ebenfalls einen Schutzstreifen anzulegen.
Der Weg, der neben der Fahrbahn verläuft, ist seit letzter Woche in südlicher Fahrtrichtung ein reiner Fußweg, auf dem Radfahrende nicht mehr zugelassen sind. Das Schild „Radfahren frei“ ist demontiert worden. In nördlicher Richtung ist das Befahren mit Fahrrad weiter erlaubt, aber wie zuvor haben auf dem Weg die Fußgänger Vorrang und Radfahrende dürfen nur Schritttempo fahren.
„Die Anschlüsse der Fahrradschutzstreifen zu den Radwegen sind noch suboptimal“, so das grüne Ortsratsmitglied Tobias Rothhardt. Er verweist darauf, dass der Radweg entlang der K114 in Richtung Isernhagen K.B. voraussichtlich ab Herbst komplett erneuert und dann die Anschlüsse der Radwegeführung angepasst werden.
Von der Verwaltung wurde auch die Frage beantwortet, wie sich Autofahrende korrekt verhalten. Da der Fahrradschutzstreifen keine durchgezogene Linie hat, dürfen Kraftfahrzeuge im Begegnungsfall (Bus, LKW, etc.) auf den Schutzstreifen ausweichen. Radfahrenden ist dabei aber grundsätzlich Vorrang zu gewähren und beim Überholen muss ein Sicherheitsabstand von 1,5 m eingehalten werden.